Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss (Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik, oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit Ausbildungsschwerpunkt in diesem Bereich). Außerdem wird eine der folgenden Zusatzqualifikationen gefordert:
- Studienschwerpunkt energiesparendes Bauen oder nach einem Studium ohne diesen Schwerpunkt mindestens zweijährige Berufserfahrung in den Bereichen Bau oder Anlagentechnik im Hochbau.
- Erfolgreiche Fortbildung im Bereich energiesparendes Bauen nach GEG Anlage 11 (inklusive der Inhalte für Nichtwohngebäude)
- Öffentliche Bestellung als Sachverständiger im Bereich energiesparendes Bauen oder Bau oder Anlagentechnik im Hochbau