Eine Empfehlung zur Modernisierung im Energieausweis dient dazu, den energetischen Zustand einer Immobilie zu optimieren, und sollte dann durchgeführt werden, wenn der Energiezustand einer Immobilie Mängel aufweist. Der aktuelle Energiezustand kann anhand des Energieausweises abgelesen werden. Modernisierungen sind also bauliche Verbesserungen, die den Immobilieneigentümern dabei helfen, den Energieaufwand ihrer Immobilie zu reduzieren. Um zu entscheiden, welche Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden sollten, ist es sinnvoll, einen bedarfsorientierten Energieausweis zu beantragen. Der Bedarfsausweis basiert nämlich auf einem Gutachten des Gebäudes, welches grundsätzlich von einem professionellen Fachmann durchgeführt wird. Während der Gebäudebegehung bearbeitet der Fachmann eine Vielzahl an Planungsunterlagen und Checklisten und kann somit energetische Schwachstellen der Immobilie identifizieren. Nachdem die energetischen Mängel des Gebäudes ausfindig gemacht wurden, kann demnach eine Modernisierung geplant werden, um den energetischen Zustand der Immobilie zu optimieren.
Die Ausarbeitung einer sinnvollen Empfehlung zur Modernisierung im Energieausweis ist eine besonders herausfordernde Aufgabe, da hierfür grundsätzlich keine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden kann. Jedoch werden für die Erarbeitung sinnvoller Empfehlungen zunächst gesetzliche Anforderungen für Nachrüstverpflichtungen sowie Mindest-U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient) herangezogen. Unter einer Modernisierung versteht man grundsätzlich entweder eine bauliche Veränderung, eine Veränderung der Anlagetechnik oder eine Kombination aus beidem. Zu baulichen Veränderungen zählen beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken oder Dächern. Auch der Austausch von einfach verglasten Fenstern oder Türen zählt zu möglichen baulichen Veränderungen. Zu typischen Veränderungen der Anlagetechnik zählt zum Beispiel der Austausch von Heizungsanlagen. Hier kommt meist nur ein Austausch in Betracht, da die Effizienz von älteren Heizkörpern sehr fragwürdig ist. Bei einer Modernisierung gelten generell die gleichen Grundsätze wie bei der Planung von Neubauten. Nach GEG besteht außerdem in einigen Fällen die Pflicht zur Modernisierung eines Gebäudes. Für welche Immobilien diese Pflicht besteht, hängt unter anderem vom Jahres-Primärenergiebedarf sowie von vorhandenen U-Werten ab.