Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verordnet Richtlinien für den energiesparenden Wärmeschutz sowie energiesparende Anlagetechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) bei Gebäuden und ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Nachfolger der im Jahre 2008 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV) und regelt sowohl den Wärmeschutz von Neubauten als auch die Sanierung von Bestandsgebäuden nach strengen Richtlinien. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiger Baustein der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesrepublik Deutschland und setzt neu gefasste EU-Richtlinien um. Es soll dazu beitragen, die Ziele der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung zu erreichen. Zu diesen Zielen gehören ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand sowie die Senkung des Primärenergiebedarfs in Deutschland um rund 80% bis zum Jahr 2050. Die Verfolgung der Ziele soll durch Modernisierungsoffensiven für Gebäude, Anreize durch die Förderpolitik und einen Sanierungsfahrplan gesichert werden.
Außerdem wurde durch die stetig angepasste Energieeinsparverordnung (EnEV) auch die Energieausweispflicht ins Leben gerufen. Demnach muss jeder Immobilieneigentümer einen Energieausweis bei der Vermietung oder dem Verkauf seiner Immobilie besitzen und diesen nicht nur bei der Onlinestellung des Inserats vorweisen, sondern auch potentiellen Kauf- und Mietinteressenten unaufgefordert vorlegen. Auch an dem Energieausweis selbst wurden Änderungen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgenommen. Zu diesen Änderungen zählt beispielsweise die Einführung von Effizienzklassen. Demnach wird eine Immobilie nicht nur in verschiedene Energieeffizienzklassen eingeteilt, sondern erhält auch einen Effizienzbuchstaben (A+ bis H), an welchem man die Energieeffizienz einer Immobilie ganz einfach ablesen kann.